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Arbeitshilfe Dezember 2023

Jahresabschluss kompakt 2023/2024 – 07. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Jörg Müller

Eine Übersicht der Checklisten zum Jahresabschluss finden Sie unter NWB YAAAD-29128.

1. Wesentliches zur Bilanzposition

1.1 Positionsinhalt

Der Posten „Forderungen aus Lieferungen und Leistungen” beinhaltet alle Ansprüche aus dem Verkauf und der Vermietung und Verpachtung von Produkten sowie aus der Erbringung von Dienstleistungen, die im Rahmen der Umsatztätigkeit des bilanzierenden Unternehmens von diesem bereits erfüllt wurden, bei denen die Gegenleistung (Geldeingang) des Geschäftspartners jedoch noch aussteht.

Es kommt seit dem Inkrafttreten des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz 2015 nicht auf die Zuordnung zu der üblichen Geschäftstätigkeit des Unternehmens an, sondern nur noch auf die Art des Geschäftsvorfalles.

So sind z. B. Forderungen aus Nebenerlösen wie Mieten, Konzernumlagen für Dienstleistungen sowie dem Verkauf von sonstigen Produkten o. ä. in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen auszuweisen. Zu beachten ist, dass Erlöse aus dem Verkauf von Anlagevermögen keine Umsatzerlöse sondern sonstige betriebliche Erträge darstellen und demzufolge nicht zu Forderungen aus Lieferungen und Leistungen führen.

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