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Veräußerung von Dividendenansprüchen durch Steuerausländer
Anmerkungen zum BMF-Schreiben vom 26. 7. 2013
[i]BMF, Schreiben vom 26. 7. 2013 (BStBl 2013 I S. 939)Dividendenzahlungen inländischer Kapitalgesellschaften an beschränkt Steuerpflichtige zählen zu den inländischen Einkünften gem. § 1 Abs. 4, § 49 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. a EStG bzw. § 2 Nr. 1 KStG i. V. mit § 49 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. a EStG. In der Literatur (vgl. z. B. Arntz, BB-Fallstudien – Unternehmenssteuerrecht 2013, S. 35 ff.) wird zunehmend die Auffassung vertreten, dass die Veräußerung zukünftiger Dividendenansprüche für den ausländischen Anteilseigner zu einem steuerfreien Bezug des Entgelts für die Dividende führt und der Erwerber seinerseits steuerfrei eine Forderung einzieht. Die Finanzverwaltung hat hierauf mit Schreiben vom (BStBl 2013 I S. 939) reagiert und ihre Rechtsauffassung kundgetan, was im nachfolgenden Beitrag einer kritischen Würdigung unterzogen werden soll.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Ausgangslage
Das (BStBl 2013 I S. 939) betrifft folgenden Sachverhalt: [i]Steuerausländer veräußert Dividendenanspruch an anderen SteuerausländerEin Steuerausländer (A) hält Aktien an einer deutschen AG. Vor der Hauptversammlung der AG, auf der voraussichtlich – wie in den Vorjahren – eine Dividendenzahlung an die Aktionäre beschlossen wird, veräußert A nicht die Aktien, sondern die zukünftigen Div...