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Keine Umwandlung einer StB- und WP-GmbH in KG
[i]KG Berlin, Beschluss vom 27. 9. 2013 - 12 W 94/12, ZIP 2013 S. 2156 Ein Rechtsträger kann durch Formwechsel seine Rechtsform ändern. Wesentliches Merkmal des Formwechsels ist dabei der Fortbestand der wirtschaftlichen und rechtlichen Identität des Rechtsträgers trotz eines Wechsels der Rechtsform (§ 190 Abs. 1 UmwG). Insoweit besteht nach dem UmwG zwar grds. die Möglichkeit des Formwechsels [i]Hölscheidt, NWB 39/2011 S. 3311einer GmbH in eine GmbH & Co. KG zumindest dann, wenn der Unternehmensgegenstand der formwechselnden GmbH im Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Formwechsels den Vorschriften über die Gründung der OHG bzw. KG genügt (§ 228 Abs. 1 UmwG, § 161 Abs. 1 HGB, § 105 HGB). Da aber Steuerberater und Wirtschaftsprüfer [i]infoCenter „Umwandlungsrecht” NWB QAAAB-04896 zumindest dann, wenn sie „klassische“ Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsaufgaben wahrnehmen, kein Gewerbe ausüben (vgl. § 32 Abs. 2 Satz 2 StBerG und § 1 Abs. 2 Satz 2 WPO), steht dieser Umstand auch einem Formwechsel einer bereits im Handelsregister eingetragenen StB- und WP-GmbH in eine KG solange entgegen, wie Letztere noch nicht wegen ihrer angestrebten und zulässigen Treuhandtätigkeit (§ 49 Abs. 2 StBerG bzw. § 27 Abs. 2 WPO) als Handelsgesellschaft in das Handelsregister eingetragen ist.
Ob eine solche infolge ihrer Treuhandtätigkeit in das Handelsregister eingetr...