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BBK Nr. 24 vom Seite 1188

Anforderungen und Verfahren der Stichprobeninventur

Rationelle Bestandsermittlung beim Vorratsvermögen

Roland Köhler

Neben [i]Fischl/Achatz, Leitfaden für die Inventur des Vorratsvermögens, NWB-BB 12/2012 S. 363 NWB FAAAE-22663 der vollständigen körperlichen Bestandsaufnahme ist durch § 241 Abs. 1 HGB die Anwendung von Stichprobenverfahren bei der Inventuraufnahme gesetzlich ausdrücklich zugelassen. Der Aussagewert eines mithilfe der Stichprobeninventur erstellten Inventars muss dabei dem Aussagewert eines aufgrund einer körperlichen Bestandsaufnahme aufgestellten Inventars gleichkommen. Eine Stichprobeninventur kann im Grundsatz für alle Vermögensgegenstände angewendet werden; dennoch ist dieses Verfahren besonders für das Vorratsvermögen geeignet. Die Stichprobeninventur ermöglicht insbesondere beim Vorratsvermögen eine erhebliche Einsparung gegenüber der körperlichen Bestandsaufnahme.

Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .

I. Vorteile der Stichprobeninventur

§ 240 Abs. 1 und 2 HGB [i]Alternative zur Stichtagsinventurverlangt die Inventur für den Schluss eines jeden Geschäftsjahres. Da Bestandsaufnahmen am Schluss eines Geschäftsjahres oft zu störenden Arbeitsspitzen führen, hat der Gesetzgeber schon 1965 die inzwischen in der Praxis bewährten Alternativen zur Stichtagsinventur in Form der permanenten und der vor- und nachverlegten Stichtagsinventur legalisiert. Die verstärkte Anwendung von Stic...

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