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Gestaltungsmöglichkeiten des Arbeitgebers bei der ersten Tätigkeitsstätte
Praxisfälle zur Reform der Reisekosten 2014
[i]Hillmoth, E-Training zum Reisekostenrecht, 1. Aufl., Herne 2013, ISBN: 978-3-482- 62891-7 Nach der Reisekostenreform 2014 bestimmt sich die erste Tätigkeitsstätte entweder nach der dauerhaften Zuordnung des Arbeitgebers oder nach zeitlichen Kriterien. Der Arbeitgeber kann den Mitarbeiter einer betrieblichen Einrichtung dauerhaft zuordnen und dadurch die erste Tätigkeitsstätte für ihn festlegen. Er kann die Zuordnung aber auch ausdrücklich unterlassen oder den Mitarbeiter nur vorübergehend zuordnen, so dass der Mitarbeiter bei diesen Tätigkeiten auswärts tätig ist (Dienstreise). Je nachdem, ob der Arbeitgeber dem Mitarbeiter Reisekosten erstatten will oder nicht, ergeben sich Gestaltungsmöglichkeiten. [i]Beilage mit allen Materialien zur Reisekostenreform in dieser BBK-AusgabeDer Beitrag zeigt anhand einiger Beispiele, wie diese Gestaltungen sich nutzen lassen. Eine kompakte Einführung in die Reform des Reisekostenrechts, den Wortlaut der geänderten Gesetzesgrundlagen sowie das zu den Zweifelsfällen finden Sie in der Beilage zu diesem Heft.
Eine Kurzfassung des Beitrags finden Sie .
I. Bedeutung der ersten Tätigkeitsstätte und ihre Bestimmung
Auch wenn der Begriff „erste Tätigkeitsstätte“ die „regelmäßige Arbeitsstätte“ ersetzen soll und neu definiert wird – die Folgen sin...