Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
EÜR: Bilanzierung bei mehr als 50.000 € Gewinn möglich
Gewerbetreibende, die ihren Gewinn mit der Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR) ermitteln, sollten prüfen, ob sie in diesem Jahr voraussichtlich mehr als 50.000 € Gewinn erzielen werden.
Ist das der Fall, kann das Finanzamt nämlich darauf bestehen, dass Betroffene bilanzieren müssen.
Raten Sie Mandanten, die in die Nähe dieser Grenze kommen, zu prüfen, ob es sinnvoll ist, Umsätze in das Jahr 2014 zu verschieben. Damit würden sie der Pflicht zur Bilanzierung entgehen. Beispielsweise können Rechnungen erst kurz vor Jahresende gestellt oder mit Kunden über eine Zahlung erst in 2014 verhandelt werden. Alternativ können Ausgaben mit dem gleichen Effekt vorgezogen werden. Freiberufler sind von der Regelung nicht betroffen.