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Kurzarbeitergeld: Bezugsdauer weiterhin 12 Monate
Die Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld soll auch bis Ende 2014 weiterhin zwölf Monate betragen. Die „Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld“ von Oktober 2013 wurde am im Bundesgesetzblatt (BGBl) veröffentlicht und ist somit rechtskräftig.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) will damit den Unternehmen bei einer sich evtl. abschwächenden Konjunktur Planungssicherheit geben und dabei helfen, Entlassungen zu vermeiden.