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Fahrergestellung gilt als lohnsteuerlicher Vorteil
Die Gestellung eines Fahrers durch den Arbeitgeber für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte führt zu einem zusätzlichen, lohnsteuerlich zu erfassenden Vorteil. Zwar ist der Arbeitnehmer so auch in der Lage, während der Fahrt zu arbeiten, dies schließe den Vorteil aber nicht aus ( NWB SAAAE-43801).