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NWB BB 12/2013 S. 359

Fristlose Kündigung bei privater Nutzung von Diensthandys

Wer als Arbeitgeber seinen Mitarbeitern ein Diensthandy zur Verfügung stellt und diese verpflichtet, durch eine Twin-Bill-Funktion private von geschäftlichen Gesprächen zu trennen, kann Beschäftigten bei Verstößen auch fristlos kündigen. Das hat das entschieden.

Mit der so genannten Twin-Bill-Funktion ist es möglich, vor jedem Gespräch zu kennzeichnen, ob es sich um ein dienstliches oder privates Telefonat handelt.

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