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NWB BB 12/2013 S. 360

Werkvertrag: Fehlgeschlagener Nachbesserungsversuch

Das OLG Hamm hat entschieden, dass auch nach zwei erfolglosen Nachbesserungsversuchen beim Werkvertrag noch kein Fehlschlag vorliegen könne.

Eine Baufirma hat für 178.000 € Umbau- und Malerarbeiten an einem Einfamilienhaus durchgeführt. Sie klagte gegen den Eigentümer auf einen Restwerklohn von ca. 30.000 €. Der Beklagte versagte die Zahlung, weil die neue Haustür, die durch einen Subunternehmer eingebaut wurde, nach vier Nachbesserungsversuchen nicht mangelfrei war. Deshalb meinte er, den im Verlauf des Gerichtsverfahrens angebotenen Einbau einer neuen Haustür unter Anrechnung von 5.300 € auf den ausstehenden Restwerklohn ablehnen zu können. Das LG Essen folgte der Meinung des Beklagten nicht und verurteilte ihn zu einer Zahlung von ca. 19.000 € Restwerklohn, Zug um Z...

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