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Außergewöhnliche Belastungen in besonderen Fällen
Unterhaltsleistungen an gesetzlich unterhaltsberechtigte Personen
Der vorliegende Beitrag analysiert die notwendigen Prüfschritte, die in Fällen der außergewöhnlichen Belastungen in besonderen Fällen nach § 33a EStG zu beachten sind. Dabei ist zwischen Leistungen an unterhaltsberechtigte Personen, die nicht unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind (Auslandssachverhalte), und Leistungen an unbeschränkt steuerpflichtige Personen (Inlandssachverhalte) zu unterscheiden.
I. Gesetzlich unterhaltsberechtigte Personen
Nach R 33a.1 Abs. 1 EStR sind solche Personen gesetzlich unterhaltsberechtigt, gegenüber denen der Steuerpflichtige nach dem BGB oder dem LPartG unterhaltsverpflichtet ist. Eine Prüfung, ob tatsächlich ein Unterhaltsanspruch besteht, ist aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung nicht erforderlich, wenn die unterstützte Person unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sowie dem Grunde nach unterhaltsberechtigt ist.
Gesetzlich unterhaltsberechtigt sind nach H 33a.1 [Unterhaltsberechtigung] EStH insbesondere:
Ehegatten, § 1360 BGB,
dauernd getrennt lebender oder geschiedener Ehegatte; §§ 1361, 1569 BGB,
Verwandte in gerader Linie des Steuerpflichtigen oder seines Ehegatten, somit Kinder, Enkel, Eltern (in gerader Linie sind Personen verwandt, die voneinander abstammen), § 1589 Satz 1 BGB,
eingetragener Lebenspartner; § 12 LPartG,
die ...