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Fotovoltaikanlagen und Blockheizkraftwerke
Steuer- und bewertungsrechtliche Aspekte der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien
Ein regelrechter Boom ereilte Deutschland vor ungefähr zehn Jahren: Seit Anfang der 90er Jahre ist u. a. die Zahl der Fotovoltaikanlagen und Blockheizkraftwerke von wenigen Tausenden bis heute auf mehrere Hunderttausende gestiegen. Dass es mittlerweile derart viele Anlagen gibt und Steuerpflichtige, Steuerberater und Finanzbeamte sich intensiv mit steuerlichen Aspekten erneuerbarer Energien beschäftigen, hätte vor nicht allzu langer Zeit niemand für möglich gehalten. Ob Investitionsabzugsbetrag, die Frage der Umsatzbesteuerung oder die Anzahl der Gewerbetriebe bei Gewerbetreibenden mit Fotovoltaikanlage – die Rechtsprechung sowie die Ausgestaltung der Gesetze und Verwaltungsanweisungen sind mittlerweile äußerst vielfältig. Auch wenn die Einspeisevergütungen kontinuierlich sinken, ist die Thematik allgegenwärtig. Der folgende Beitrag gibt einen theoretischen und praktischen Überblick über ausgewählte einkommen-, gewerbe-, umsatzsteuer- und bewertungsrechtliche Fragen.
I. Einleitung
Unter erneuerbaren Energien werden Energieträger verstanden, die dem Menschen – anders als etwa fossile Energiequellen – praktisch unbeschränkt zur Verfügung stehen. Um im ...