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Arbeitsvertragliche dynamische Bezugnahmeklauseln
BAG-Rechtsprechung auf dem Prüfstand?
Der Erwerber eines [i]infoCenter „Arbeitsvertrag“ NWB HAAAB-03353Betriebs ist nach einem Betriebsübergang nicht an Tarifverträge gebunden, die aufgrund einer arbeitsvertraglichen Bezugnahmeklausel gelten, wenn sie nach dem Betriebsübergang geschlossen wurden und er auf ihren Inhalt keinen Einfluss nehmen konnte. Das hat der EuGH in seinem Urteil zum englischen Recht in der Sache Mark Alemo-Herron u. a./Parkwood Leisure Ltd. jüngst entschieden ( NWB YAAAE-47185) und damit – jedenfalls im englischen Recht – der dynamischen Fortwirkung von Bezugnahmeklauseln nach einem Betriebsübergang die Grundlage [i]Riemer, NWB 10/2012 S. 828entzogen. Und in Deutschland? Die Ablehnung der dynamischen Fortgeltung nach einem Betriebsübergang steht im Widerspruch zur aktuellen Rechtsprechung des BAG. Wie die Alemo-Herron-Entscheidung im Kontext der deutschen Rechtsprechung einzuordnen ist, versucht der vorliegende Beitrag zu beleuchten.
In der NWB Datenbank (Login über www.nwb.de) kann ein Arbeitsvertrag – Grundmuster NWB WAAAB-05383 aufgerufen werden.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Alemo-Herron-Entscheidung des EuGH
[i]Arbeitsverträge mit dynamischen BezugnahmeklauselnDer Alemo-Herron-Entsche...