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Stellungnahme des IDW zu E-DRS 28 „Kapitalflussrechnung“
Das IDW hat mit Schreiben vom zu E-DRS 28 „Kapitalflussrechnung“ Stellung genommen. E-DRS 28 soll nach seiner Verabschiedung als endgültiger Standard und der Bekanntmachung durch das BMJ die aktuell gültigen Standards zur Kapitalflussrechnung (DRS 2 sowie DRS 2-10 und DRS 2-20 für Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen) ersetzen. Der Entwurf enthält neben einem abweichenden Grundaufbau im Wesentlichen Änderungen hinsichtlich der
Abgrenzung des Finanzmittelfonds,
Zuordnung von Zinsen und erhaltenen Dividenden zu den Tätigkeitsbereichen,
Umrechnung von Zahlungsströmen in Fremdwährung, sowie
ergänzenden Angaben zur Kapitalflussrechnung.
Das IDW kritisiert einige der vorgesehenen Regelungen. So seien etwa die vorgeschlagenen Regeln für die Zuordnung ...