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WP Praxis 12/2013 S. 246

Stellungnahme des IDW zu E-DRS 28 „Kapitalflussrechnung“

Das IDW hat mit Schreiben vom zu E-DRS 28 „Kapitalflussrechnung“ Stellung genommen. E-DRS 28 soll nach seiner Verabschiedung als endgültiger Standard und der Bekanntmachung durch das BMJ die aktuell gültigen Standards zur Kapitalflussrechnung (DRS 2 sowie DRS 2-10 und DRS 2-20 für Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen) ersetzen. Der Entwurf enthält neben einem abweichenden Grundaufbau im Wesentlichen Änderungen hinsichtlich der

  • Abgrenzung des Finanzmittelfonds,

  • Zuordnung von Zinsen und erhaltenen Dividenden zu den Tätigkeitsbereichen,

  • Umrechnung von Zahlungsströmen in Fremdwährung, sowie

  • ergänzenden Angaben zur Kapitalflussrechnung.

Das IDW kritisiert einige der vorgesehenen Regelungen. So seien etwa die vorgeschlagenen Regeln für die Zuordnung ...

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