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WP Praxis 12/2013 S. 246

Offenlegung der Jahresabschlüsse für das Geschäftsjahr 2012

In einer Pressemitteilung vom 17. 10. 2013 macht das Bundesamt für Justiz (BfJ) auf die zum Jahresende 2013 auslaufende Frist zur Offenlegung der Jahresabschlüsse für das Geschäftsjahr 2012 aufmerksam. Kleinstunternehmen können für das Geschäftsjahr 2012 erstmals von den Erleichterungen infolge des Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetztes (MicroBilG) Gebrauch machen und ihre Offenlegungspflichten anstatt durch Veröffentlichung durch die elektronische Hinterlegung beim Bundesanzeiger erfüllen.

Werden die Jahresabschlüsse nicht bis Ende 2013 beim elektronischen Bundesanzeiger eingereicht oder hinterlegt, droht den offenlegungssäumigen Unternehmen ab Anfang 2014 ein Ordnungsgeldverfahren. Nach Androhung eines solchen Verfahrens erhalten die Unternehm...

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