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Publizitätspflicht: Befreiungsvoraussetzungen im Konzern
Die Befreiung eines Tochterunternehmens von der Pflicht zur Aufstellung eines Jahresabschlusses gem. § 264 Abs. 3 HGB setzt voraus, dass sämtliche Voraussetzungen des Befreiungstatbestands vorliegen. Verzichtet das Mutterunternehmen gem. § 293 HGB auf die Aufstellung eines Konzernabschlusses, ist nach dem rkr. NWB DAAAE-46625 das Tochterunternehmen nicht gem. § 264 Abs. 3 HGB befreit.