Befreiung eines Tochterunternehmens von der Pflicht zur
Aufstellung eines Jahresabschlusses
Leitsatz
Die Befreiung eines Tochterunternehmens von der Pflicht zur
Aufstellung eines Jahresabschlusses gemäß § 264 Abs. 3 HGB setzt voraus, dass
sämtliche Voraussetzungen des Befreiungstatbestandes vorliegen. Dies
impliziert, dass das Mutterunternehmen einen Konzernabschluss aufgestellt und
offengelegt haben muss, dessen Anhang den Anforderungen des § 264 Abs. 3 Nr. 4
lit. a HGB entspricht. Verzichtet das Mutterunternehmen gemäß § 293 HGB auf die
Aufstellung eines Jahresabschlusses, ist das Tochterunternehmen nicht gemäß §
364 Abs. 3 HGB befreit.
Tatbestand
Fundstelle(n): AG 2013 S. 433 Nr. 11 DStR 2013 S. 13 Nr. 6 GmbH-StB 2013 S. 309 Nr. 10 GmbHR 2013 S. 651 Nr. 12 NJW-RR 2013 S. 486 Nr. 8 StuB-Bilanzreport Nr. 21/2013 S. 826 DAAAE-46625
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