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Anteile an gemeinnützigen Kapitalgesellschaften bei der Erbschaft-/Schenkungsteuer
[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB PAAAE-47256 Bei der Erbschaft-/Schenkungsteuer bildet die Bewertung von Anteilen an gemeinnützigen Kapitalgesellschaften die tatsächlich eintretende Bereicherung nicht zutreffend ab. Dementsprechend sind Bewertung und Besteuerung von Anteilen an gemeinnützigen Kapitalgesellschaften seit 2009 in vielen Fällen streitig.
Ausführlicher Beitrag s..
Gemeinnützigkeitsrechtliche Bindungen
[i] infoCenter „Gemeinnützigkeit” NWB QAAAA-41702 Die gemeinnützigkeitsrechtlichen Bindungen schränken den Erwerber sehr stark ein. Die Anteile lassen sich nicht ohne Berücksichtigung der gemeinnützigkeitsrechtlichen Bindungen veräußern. Damit sind die Anteile häufig faktisch weitgehend wertlos. Bei der Bewertung der Anteile kann dies jedoch nicht abgebildet werden, weil die Anteile im Allgemeinen mindestens mit dem Substanzwert der Kapitalgesellschaft anzusetzen sind, der den denkbaren Veräußerungspreis bei Weitem übersteigt.
Gleich lautende Erlasse der Finanzverwaltung
[i]Abzug einer aufschiebend bedingten LastDie Finanzverwaltung löst die Problematik, indem sie den Abzug einer aufschiebend bedingten Last zulässt. Diese Auffassung vertritt die Finanzverwaltung nach Abschaffung der Sonderregelungen des Stuttgarter Verfahrens erstmals in den gleich lautenden E...