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Anteile an gemeinnützigen Kapitalgesellschaften bei der Erbschaft-/Schenkungsteuer
Gleich lautende Erlasse vom 9. 10. 2013
[i]Gleich lautende Erlasse vom 9. 10. 2013 Bei der Erbschaft-/Schenkungsteuer kann die Bewertung von Anteilen an gemeinnützigen Kapitalgesellschaften die tatsächlich eintretende Bereicherung nicht zutreffend abbilden, weil die gemeinnützigkeitsrechtlichen Bindungen den Erwerber stark einschränken. Die Finanzverwaltung löst die Problematik, indem sie den Abzug einer aufschiebend bedingten Last zulässt. Diese Auffassung vertritt die Finanzverwaltung nach Abschaffung der Sonderregelungen des Stuttgarter Verfahrens erstmals in den gleich lautenden Erlassen vom . Der Eintritt der Bedingung zieht eine nachträgliche Besteuerung nach sich.
In der NWB Datenbank (Login über www.nwb.de) kann unter der NWB DokID NWB TAAAB-05653 der infoCenter-Beitrag „Anteilsbewertung” und unter der NWB DokID NWB QAAAA-41702 der infoCenter-Beitrag „Gemeinnützigkeit” aufgerufen werden.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Gemeinnützigkeitsrechtliche Bindungen
[i]Gemeiner Wert ist maßgebendBei Bewertungen ist grundsätzlich der Ansatz des gemeinen Werts vorgeschrieben (§ 9 Abs. 1 BewG). Gemäß § 9 Abs. 2 Satz 1 BewG wird dieser durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach der Bescha...