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Schenkungsanfechtung wegen vereinbarter geringerer als ortsüblich möglicher Miete
Im Fall von unentgeltlichen Leistungen durch den (späteren) Gemeinschuldner ist eine insolvenzrechtliche Gläubigerbenachteiligung offensichtlich und soll daher vom Insolvenzverwalter ohne weitere Voraussetzungen wieder zugunsten der Insolvenzmasse zurückverlangt werden können (§ 134 InsO). Hat sich der Vermieter insoweit viele Jahre vor seinem Tod (und der sich daran anschließenden Nachlassinsolvenz) zu einer rechtlich wirksamen Gebrauchsüberlassung verpflichtet, begründet weder die Gebrauchsgewährung gegen eine deutlich unter der ortsüblichen Vergleichsmiete liegende Kaltmiete noch die in der Vergangenheit unterbliebene zulässige Mieterhöhung eine anfechtbare, unentgeltliche Leistung. Der Vermieter kann auf Mieterhöhungen angesichts des damit verbundenen Sonderkündigungsrechts d...