KV-DVO MV § 6
VI. Mecklenburg-Vorpommern
3. Durchführungsverordnung zur Kommunalverfassung (KV-DVO) vom 9. Mai 2012 (GVOBl. S. 133) – Auszüge –
Abschnitt 2 Öffentliche Bekanntmachung von Satzungen
§ 6 Zeitung
Die öffentliche Bekanntmachung in einer Zeitung nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 ist zulässig, wenn in dieser auf den amtlichen Bekanntmachungsteil hingewiesen wird und die Bezugsmöglichkeiten und -bedingungen angegeben sind. Als Zeitung gilt ein Druckerzeugnis, dessen Inhalt mindestens zur Hälfte aus presseüblicher Berichterstattung besteht.
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AAAAE-45881