Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
FG Münster 25.4.2013 3 K 3754/11 E, IWB 19/2013 S. 666

FG Münster | Keine Zwangsruhe im Einspruchsverfahren bei EGMR-Verfahren

Ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) unterfällt nicht dem Tatbestand des § 363 Abs. 2 Satz 2 AO.

Hinweis:

Der Kl. wandte sich gegen die Einkommensteuer-Festsetzung 2010, insbesondere mit der Begründung, dass wegen der Nichtberücksichtigung pauschaler Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben in Höhe der steuerfreien Aufwandsentschädigung für Abgeordnete beim EGMR zwei Verfahren anhängig seien (dort Az. 7258/11 und 7227/11). [i]Das deutsche Recht sieht ein Zwangsruhen des Verfahrens für den EGMR nicht vorDas Einspruchsverfahren sei zum Ruhen zu bringen. Das FG Münster hat ein Zwangsruhen des Verfahrens nach § 363 Abs. 2 Satz 2 AO abgelehnt. Denn die Voraussetzungen lägen nicht vor. Das Gesetz ordnet ein Zwangsruhen des Einspruchsverfahrens insoweit an, als wegen der Verfassungsmäßigkeit einer Rechtsnorm oder wegen einer Rechtsfrage ein Verfahren ...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB Steuern International
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen