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FG Köln 10.7.2013 10 K 2408/10, IWB 19/2013 S. 666

FG Köln | Versagung des erhöhten AfA-Satzes für vermietete Immobilien von EU-Auslandsgesellschaften unionsrechtswidrig

Die Versagung des erhöhten AfA-Satzes nach § 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 EStG i. H. von 3 % für eine luxemburgische Kapitalgesellschaft, die im Inland weder über eine Zweigniederlassung noch eine Betriebsstätte verfügt, verstößt gegen die unionsrechtliche Kapitalverkehrsfreiheit, weil inländische Kapitalgesellschaften, deren Immobilienvermögen kraft Gesetzes als Betriebsvermögen qualifiziert wird, bei im Übrigen gleichem Sachverhalt den erhöhten AfA-Satz einkommensmindernd geltend machen können.

Hinweis:

Der Streitfall betrifft die Rechtslage bis einschließlich VZ 2008. Ab dem VZ 2009 erzielen beschränkt steuerpflichtige ausländische Kapitalgesellschaften ohne Betriebsstätte und ständigen Vertreter in Deutschland aus der Vermietung ihrer inländischen Immobilie Einkünfte aus Gewerbebetrieb i. S. des . Bis zum VZ 2008 wurden solche Einkünfte aus im Inland belegenen Immobilien als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung i. S. des

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