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Gewerbemietrecht | Zulässigkeit der nachträglichen Korrektur einer Betriebskostenabrechnung
Erstattet der Vermieter von Gewerberaum seinem Mieter vorbehaltlos ein sich aus der Betriebskostenabrechnung ergebendes Guthaben, so liegt darin kein deklaratorisches Schuldanerkenntnis, das einer nachträglichen Korrektur der Betriebskostenabrechnung entgegenstünde. Im entschiedenen Fall mietete der Beklagte vom Kläger ein Ladengeschäft. Eine Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2009 ergab ein Guthaben für den Beklagten von 53,75 €, welches der Kläger sofort überwies. Nachdem der Beklagte Einwendungen gegen die Abrechnung erhoben hatte, erstellte der Kläger eine neue Abrechnung, die unter Berücksichtigung der zuvor vom Kläger vergessenen Grundsteuer eine Betriebskostennachforderung von 375,76 € auswies. Mit seiner in den Vorinstanzen erfolglosen Klage verlangt er Zahlu...