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LSG Nordrhein-Westfalen 10.4.2013 L 1 KR 2/12, NWB 35/2013 S. 2769

Sozialversicherungsrecht | Berechnung der Beitragshöhe eines Altersrentners in der freiwilligen Krankenversicherung

Die Beitragsbemessung für freiwillig Versicherte wird einheitlich durch den Spitzenverband der Krankenkassen geregelt (§ 240 Abs. 1 SGB V). In dessen „Einheitlichen Grundsätzen zur Beitragsbemessung freiwilliger Mitglieder (sog. Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler)” ist vorgesehenen, dass zur Bestimmung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Versicherten Einnahmen aus Kapitalvermögen ebenso einzubeziehen sind wie Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung. Dass hierdurch, anders als bei pflichtversicherten Rentnern, bei freiwillig Versicherten höhere – teilweise mit einer (ehemaligen) Beschäftigung in keinem [i]Eilts, NWB 34/2013 S. 2719Zusammenhang stehende – Einnahmen berücksichtigt werden, ist dabei auch im Hinblick auf den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz (Art. 3 Abs. 1 GG) nicht zu beanstand...

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