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Überstundenvergütung in der Wirtschaftsprüferpraxis
Anmerkungen zur arbeitsrechtlichen Rechtsprechung und Handlungsempfehlungen
Die Tätigkeit von angestellten Mitarbeitern in der Wirtschaftsprüferpraxis ist häufig geprägt von vielerlei Saisongeschäft und selbstverständlich fallen auch Überstunden an. Drei relativ junge Urteile des Bundesarbeitsgerichts geben Anlass, die arbeitsvertraglichen Regelungen, mit denen Überstunden von Mitarbeitern abgegolten sein sollen, einer näheren Betrachtung zuzuführen. Der vorliegende Beitrag stellt die arbeitsrechtliche Rechtsprechung dar und gibt Handlungsempfehlungen, wie in der Wirtschaftsprüferpraxis damit umzugehen ist.
Korinth, Lexikon-Beitrag, Mehrarbeit NWB EAAAD-10677
Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Abgeltung von Überstunden hat auch Auswirkungen für die Praxis der Wirtschaftsprüfer.
Formularklauseln in Arbeitsverträgen, mit denen geleistete Überstunden bereits durch das ?normale Grundgehalt? abgegolten sein sollen, sind häufig unwirksam.
Trotz unwirksamer Abgeltungsklauseln kann nicht jeder Arbeitnehmer eine gesonderte Vergütung für Überstunden verlangen. Für bestimmte Fälle sind aber klare und verständliche Vertragsklauseln nötig, um eine rechtssichere Handhabung in der WP-Praxis zu g...