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RL 2013/34/EU Artikel 54

Kapitel 11: Übergangs- und Schlussbestimmungen [1]

Artikel 54 Inkrafttreten

Diese Richtlinie tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Fundstelle(n):
zur Änderungsdokumentation
OAAAE-42116

1Anm. d. Red.: Kapitel 11 (Art. 48i) eingefügt gem. Richtlinie v. (ABl EU Nr. L 322 S. 15) mit Wirkung v. .

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