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Aufgabe der Investitionsabsicht führt zu einem abweichenden Zinsbeginn (entgegen Finanzverwaltung)!
Bereits in NWB 51/2010 S. 4152 und NWB 27/2011 S. 2264 wurde über ein Musterverfahren vor dem FG Niedersachsen (1 K 266/10 NWB SAAAD-85821) zum Zinsbeginn der Nachzahlungszinsen für die aus der Auflösung eines Investitionsabzugsbetrags wegen Aufgabe der Investitionsabsicht resultierende Steuernachzahlung für das Jahr der Bildung des Investitionsabzugsbetrags berichtet.
Nach Ansicht des BMF erfolgt der Zinsbeginn der Nachzahlungszinsen bei Auflösung des Investitionsabzugsbetrags nach § 233 Abs. 2 AO ( BStBl 2009 I S. 633, Rn. 57, 62) und damit 15 Monate nach dem Jahr in dem die Steuer entstanden ist (d. h. Jahr der Bildung des Investitionsabzugsbetrags). Folglich setzt die Finanzverwaltung bei Auflösung des Investitionsabzugsbetrags im Prinzip immer Nachzahlungszinsen fest. Je nach Höhe des aufgelösten Investitionsabzugsbetrags können sich sehr hohe Nachzahlungszinsen ergeben.
Das Musterverfahren vor dem FG Niedersachsen betraf den Fall, dass der Steuerpflichtige während des dreijährigen Investitionszeitraums des § 7g Abs. 3 EStG seine Investitionsabsicht aufgegeben hatte und dies gegenüber dem Finanzamt in einer Anlage zur Bilanz im Jahresabschluss erklärt hatte. Mit Urte...