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Verfassungswidrigkeit der Kinder(nicht)berücksichtigung am Ersten eines Monats Geborener
Zur Problematik und wie man mit ihr umgeht
Eltern von Kindern, die am Ersten eines Monats geboren sind, werden regelmäßig am Ende des Berücksichtigungszeitraums beim Kindergeld wie auch bei den steuerlichen Freibeträgen benachteiligt. Der folgende Beitrag zeigt die Benachteiligungen und die daraus folgende Verfassungswidrigkeit der entsprechenden Gesetzesregelungen wie auch Handlungsempfehlungen für den Steuerpflichtigen bzw. dessen Berater auf.
In der NWB Datenbank (Login über www.nwb.de) können unter den NWB DokIDs NWB BAAAC-64203 und NWB OAAAB-05526 die Berechnungsprogramme „Familienleistungsausgleich” und „Kindergeld seit 1996” aufgerufen werden. Die Kindergeld-Merkblätter des BZSt sind unter NWB RAAAE-34242 und die Formulare zum Kindergeld unter NWB DAAAC-72901 zu finden.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Gesetzliche Regelungen
1. Voraussetzungen
[i]Gesetzgeber: Mehrfache altersbedingte Abstufung der Kinderberücksichtigung Gemäß § 31 EStG wird die steuerliche Entlastung für das Existenzminimum von Kindern durch die Freibeträge nach § 32 Abs. 6 EStG oder durch das Kindergeld nach dem EStG (§§ 62 ff. EStG) bewirkt – sog. „Günstigerprüfung” oder „Vergleichsrechnung”. § 32 Abs. 3 EStG bestimmt hierzu, dass ein Kind in dem Kalendermonat, in dem es lebend geboren wurd...