EU-Jahresabschlussrichtlinie …
… Darstellung des wirtschaftlichen Gehalts
Am hat das Europäische Parlament die Reformierung der Rechnungslegungsrichtlinien sowie die Änderung der Transparenzrichtlinie verabschiedet. Sie ersetzt die bislang gültige 4. und 7. EU-Richtlinie, auf denen die gültige HGB-Rechnungslegung beruht. Die Richtlinie muss innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umgesetzt werden, es „droht” also ein erneuter Änderungsmodus für die handelsrechtliche Rechnungslegung. Dabei kann schon nach erster Durchsicht der neuen Richtlinie insofern Entwarnung ausgesprochen werden, als gravierende Anpassungen des nationalen Rechts dem deutschen Gesetzgeber nicht auferlegt worden sind. Zwei Änderungen gegenüber der bisherigen Richtlinienvorgabe bilden hierzu eine Ausnahme:
Ein Verzicht auf die Einhaltung der einzelnen Richtlinienvorgaben, sofern die Wirkung ihrer Einhaltung unwesentlich ist (Art. 6 Abs. 1j),
Bilanzierung und Darstellung der Bilanz- und GuV-Posten unter Berücksichtigung des wirtschaftlichen Gehalts des betreffenden Geschäftsvorfalls oder der betreffenden Vereinbarung (Art. 6 Abs. 1h).
Hoffmann beschäftigt sich in seinem Streiflicht ab S. 557 mit der Darstellung des wirtschaftlichen Gehalts.
Bilanzierung von Pfandgeldern
Die Bilanzierung im Pfandkreislauf beschäftigt den BFH immer wieder. Ging es in den letzten Entscheidungen um die Bildung von Rückstellungen wegen der nicht vollständigen Rückgabe von Leergut sowie um die Bilanzierung von Pfandgeldern bei Einheitsleergut und Individualleergut, betrifft das insbesondere das sog. Brunnen-Einheitsleergut, d. h. die Bilanzierung von Pfandgeldern für Mineralwasserflaschen, die von den Mitgliedern der Genossenschaft „Deutscher Brunnen eG” verwendet werden. Nach Ansicht von Rätke (S. 565) wird die praktische Umsetzung des BFH-Urteils zu Schwierigkeiten führen. Insbesondere die vom BFH angesprochene Bilanzierung eines Nutzungsrechts am überschüssigen Leergut sowie die Berücksichtigung von Bruch/Schwund sowie Leergutrückgaben bei anderen Händlern werden den Aufwand für die Erstellung des Jahresabschlusses deutlich erhöhen.
Änderungen bei der Erbschaftsteuer
Das Anfang Juni 2013 als sog. Omnibusgesetz verabschiedete Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz enthält u. a. auch Änderungen des ErbStG. Diese umfassen Einschränkungen von Gestaltungen zur Umgehung der sog. Lohnsummengarantie sowie der erbschaftsteuerlichen Begünstigung von Einlagen (z. B. Cash-GmbH). Rohde und Fischer widmen sich ab S. 580 diesen Änderungen.
Beste Grüße
Patrick Zugehör
Fundstelle(n):
StuB 15/2013 Seite 1
NWB GAAAE-41809