StuB Nr. 15 vom Seite 3

Doppelte Haushaltsführung

Notwendige Mehraufwendungen, die aus Anlass einer beruflichen oder betrieblichen doppelten Haushaltsführung entstehen, können als Werbungskosten oder als Betriebsausgaben abzugsfähig sein. Einen doppelten Haushalt führen Personen, die beruflich außerhalb des Orts, an dem sie wohnen, tätig oder beschäftigt sind und an diesem Ort bzw. in dessen unmittelbarer Nähe eine Zweitwohnung haben. Mit hat der BFH (Az.: VI R 29/12 NWB GAAAE-39629) zu den Voraussetzungen für den Abzug von Werbungskosten für Familienheimfahrten während einer doppelten Haushaltsführung Stellung genommen. In der NWB Datenbank finden Sie nützliche Werkzeuge rund um das Thema „Doppelte Haushaltsführung”; eine kleine Auswahl stellen wir Ihnen nachfolgend vor.

Checkliste „Doppelte Haushaltsführung” – Erfassungsbogen mit Formularen

Unter der NWB DokID NWB CAAAE-09766 ist eine Checkliste für die vollständige Erfassung aller Aufwendungen, die im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung steuerlich berücksichtigt werden können, aufrufbar. So werden in der Arbeitshilfe beispielsweise bedacht:

  • Fahrtkosten,

  • Verpflegungsmehraufwendungen,

  • Aufwendungen für Zweitwohnung,

  • Umzugskosten.

Die Checkliste bietet darüber hinaus

  • eine mandatsbezogene Aufbereitung,

  • eine Berechnungsfunktion,

  • ein automatisiert erstelltes Formular für das FA sowie

  • inhaltliche Hinweise zu Einzelaspekten.

InfoCenter

Die Voraussetzungen für den Abzug von Aufwendungen aus Anlass einer doppelten Haushaltsführung, der begünstigte Personenkreis und die abzugsfähigen Aufwendungen werden in dem infoCenter-Beitrag „Doppelte Haushaltsführung” dargestellt. Sie können diesen in der NWB Datenbank unter der NWB DokID NWB BAAAB-14582 aufrufen.

Zudem könnten die folgenden infoCenter-Beiträge im Zusammenhang mit einer doppelten Haushaltsführung noch von Interesse sein:

Vertiefende Literatur

Außerdem finden Sie in der NWB Datenbank Zeitschriftenbeiträge rund um das Thema „Doppelte Haushaltsführung”, auch zu den sich aus der Reisekostenreform ergebenden Änderungen ab 2014:

Fundstelle(n):
StuB 15/2013 Seite 3
NWB XAAAE-41812