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Arbeitshilfe - Stand: 25.01.2024

Doppelte Haushaltsführung: Erfassung der berücksichtigungsfähigen Aufwendungen – Berechnungsprogramm

Bernd Langenkämper
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Doppelte Haushaltsführung

  • VZ 2024 - Version 2024.0

  • VZ 2023 - Version 2023.0

Einen doppelten Haushalt führen Personen, die beruflich außerhalb des Orts, an dem sie wohnen, tätig oder beschäftigt sind und an diesem Ort bzw. in dessen unmittelbarer Nähe eine Zweitwohnung haben.

Eine doppelte Haushaltsführung setzt einerseits voraus, dass der Steuerpflichtige außerhalb des Ortes seiner ersten Tätigkeitsstätte einen eigenen Haushalt unterhält und am Ort der ersten Tätigkeitsstätte wohnt.

Andererseits muss die doppelte Haushaltsführung beruflich veranlasst sein. Das ist der Fall bei: Wechsel des Beschäftigungsorts aufgrund einer Versetzung, Arbeitsplatz- bzw. Unternehmenswechsel, Begründung eines neuen Dienst- oder Beschäftigungsverhältnisses außerhalb des bisherigen Wohnorts und seiner Umgebung - aber auch eine wesentliche Verkürzung der Fahrtstrecke oder Fahrzeit zur ersten Tätigkeitsstätte (z.B. Halbierung der Fahrtzeit).

Fallen durch die beruflich oder betrieblich bedingte doppelten Haushaltsführung notwendige Mehraufwendungen an, können diese als Werbungskosten nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG oder als Betriebsausgaben nach § 4 Abs. 4 EStG i.V.m. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6a EStG abzugsfähig sein.

Mehraufwendungen können dabei sein:

  • Fahrtkosten,

  • Verpflegungsmehraufwendungen,

  • Unterkunftskosten,

  • Umzugskosten.

Mit dieser detaillierten Checkliste ermitteln und erfassen Sie strukturiert alle berücksichtigungsfähigen Aufwendungen.

Für Dokumentations- und Nachweiszwecke steht Ihnen ein separater Bereich für die Erfassung des Grundes der doppelten Haushaltsführung sowie des Beginns und des Endes zur Verfügung. Hier können auch weitere mandantenbezogene Daten erfasst werden.

Die Fahrtkosten der doppelten Haushaltsführung können Sie im zweiten Schritt angeben: Hier haben Sie neben den Familienheimfahrten, die mit den Kilometerpauschalen ermittelt werden ebenfalls die Möglichkeit, die Flugkosten inklusive An- und Abfahrt einzutragen.

Die zu berücksichtigenden Verpflegungsaufwendungen werden für die angegebenen relevanten Tage direkt anhand der jeweils geltenden Pauschalen ermittelt.

Bei den Unterkunftskosten werden einschlägige Kosten für eine Mietwohnung, eines Hotels, und von Wohneigentum abgefragt. Die 1.000 €-Grenze wird direkt berücksichtigt.

Auch die Umzugskosten können direkt mit angegeben werden.

Für steuerfreie Erstattungen des Arbeitgebers wird ebenfalls ein separates Eingabefeld angeboten.

Die Erfassung und Berechnung erfolgt in einem zentralen Arbeitsblatt – so können Sie das Ergebnis und die Berechnungsherleitung direkt nachvollziehen.

Abgerundet wird die Arbeitshilfe durch zusätzliche Erläuterungen zu den Aufwendungen.

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