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Körperschaftsteuer | Geltung des Abzugsverbots des § 8b Abs. 3 Satz 3 KStG im Liquidationsfall – Hinzurechnung der Teilwertabschreibung auf Darlehen
(1) Eine Einschränkung des Abzugsverbots des § 8b Abs. 3 Satz 3 KStG für die Gewinnminderung aus dem Ansatz des S. 592niedrigeren Teilwerts der Beteiligung im Rahmen der Liquidation einer Tochtergesellschaft lässt sich gem. nrkr. NWB OAAAE-36239 aus dem Wortlaut und dem Zweck der Norm nicht rechtfertigen. (2) Für die Hinzurechnung der Teilwertabschreibung auf ein der Tochtergesellschaft von einem Gesellschafter begebenes Darlehen nach § 8b Abs. 3 Satz 4 KStG reicht eine wesentliche Beteiligung des Gesellschafters zu irgendeinem Zeitpunkt während der Darlehenslaufzeit aus. (3) § 8b Abs. 3 Satz 4 KStG ist weder verfassungswidrig noch ist eine einschränkende Auslegung aus verfassungsrechtlichen Gründen geboten.