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Allgemeines Steuerrecht | Steuerrechtliches Anpassungsgesetz zum AIFM-Umsetzungsgesetz
Mit eine Übergangsregelung zur Anwendung des InvStG und des UStG getroffen, nach der bis zum Inkrafttreten einer gesetzlichen Neuregelung des Anwendungsbereichs das InvStG weiterhin auf Investmentvermögen und Anteile an Investmentvermögen i. S. des InvG in der am geltenden Fassung anzuwenden ist. § 4 Nr. 8 Buchst. h UStG ist bis zum Inkrafttreten einer gesetzlichen Neuregelung zur Anpassung des UStG und des InvStG an das Kapitalanlagegesetzbuch weiterhin auf die Verwaltung von Investmentvermögen i. S. des InvG in der am geltenden Fassung anzuwenden. Das Gleiche gilt für Investmentvermögen und Anteile an Investmentvermögen, die nach dem aufgelegt werden, bzw. deren Verwaltung, wenn sie die Voraussetzungen des InvG in der am geltenden Fassung an ein [i]NWB 28/2013 S. 2211 Investmentverm...