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Verwaltungserlass zum AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz angekündigt
Am [i]Verhandlung vertagt hat der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat seine Verhandlungen zum Investmentrecht im AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz und zu weiteren Steuerrechtsänderungen im Gesetz zur Verkürzung von Aufbewahrungsfristen vertagt. Ein neuer Termin wurde noch nicht festgelegt.
Mit [i]Anpassung an Kapitalanlagegesetzbuchdem AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz sollen steuerliche Regelungen – insbesondere im Investmentsteuergesetz – an das neue Kapitalanlagegesetzbuch angepasst werden. Die entsprechenden Änderungen sollten zum in Kraft treten.
Die mit [i]Verwaltungserlass: geltendes InvStG bleibt anwendbarder Vertagung der Entscheidung zum AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz entstehende Rechtsunsicherheit soll nun durch einen vom BMF mit den obersten Finanzbehörden der Länder abgestimmten Verwaltungserlass beseitigt werden.
Durch diese Übergangsregelung soll sichergestellt werden, dass das geltende Investmentsteuergesetz bis zum Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens unverändert Anwendung findet.