Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB BB 8/2013 S. 230

Arbeitszeugnisse: Arbeitnehmer können bessere Beurteilungen einklagen

Arbeitnehmer, die mit einer Beurteilung im Arbeitszeugnis nicht einverstanden sind, können vor Gericht eine Verbesserung einklagen.

Bisher mussten Arbeitnehmer belegen, dass sie eine gute oder sogar sehr gute Benotung verdient haben. Jetzt ist es umgekehrt und der Arbeitgeber muss begründen, warum er eine „nicht gute” Bewertung bescheinigt.

Aktuell werden rund 85 % der Arbeitszeugnisse mit guten oder besseren Bewertungen ausgestellt; daher können Arbeitnehmer nicht mehr dazu verpflichtet werden, zu begründen, warum sie zu den restlichen 15 % gehören. Das hat das Arbeitsgericht Berlin entschieden (vgl. ).

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB Betriebswirtschaftliche Beratung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen