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Telefonverbot: Arbeitgeber kann Handys verbieten
Arbeitgeber können Mitarbeitern die Nutzung von Mobiltelefonen am Arbeitsplatz verbieten.
Der Arbeitgeber hat ein Recht auf die volle Arbeitskraft jedes Beschäftigten und muss nicht dulden, dass diese in der Arbeitszeit privaten Angelegenheiten nachgehen. Eine Zustimmung des Betriebsrats ist nicht erforderlich, denn nach Ansicht des LAG Rheinland-Pfalz haben Mitarbeiter die Pflicht, während der Arbeitszeit von der Nutzung des Handys abzusehen (vgl. 6 Ta BV 33/09).