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NWB BB 8/2013 S. 230

Arbeitgeber müssen Arbeitsmittel zahlen

Wenn sich Mitarbeiter notwendige Arbeitsmittel selbst beschaffen, muss dies der Arbeitgeber bezahlen.

Voraussetzung ist, dass die Arbeitsmittel notwendig sind, damit der Mitarbeiter seine Aufgaben erfüllen kann und der Mitarbeiter die Anschaffung als sinnvoll erachtet.

Darüber hinaus muss der Mitarbeiter darauf vertrauen können, dass der Arbeitgeber die Kosten üblicherweise übernimmt und die Auslagen nicht mit dem normalen Arbeitsentgelt abgegolten sind, d. h. es darf keine Pauschale für Arbeitsmittel mit dem monatlichen Lohn gezahlt werden (vgl. hierzu NWB PAAAE-37831).

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