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FG Köln | Stille Beteiligung an einem Unternehmen in den USA in Form eines Schneeballsystems ist steuerpflichtig
(1) Für die Abgrenzung der Tatbestände des § 20 EStG zu § 23 EStG ist darauf abzustellen, wie sich das jeweilige Rechtsgeschäft aus Sicht des Kapitalanlegers bei objektiver Betrachtung darstellt. (2) Die Beteiligung als stiller Gesellschafter an einem Handelsgewerbe, das ein anderer betreibt (§ 230 HGB, § 20 Abs. 1 Nr. 4 EStG), erfordert – wie jede andere Gesellschaft auch – einen gemeinsamen Zweck. Das gemeinsame Streben zur Erreichung gemeinsamer Ziele muss im Vordergrund stehen. Die „Gemeinsamkeit des Zwecks” unterscheidet die Gesellschaft von den reinen Austauschverhältnissen. (3) Erträge aus sonstigen Kapitalforderungen jeder Art (§ 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG) liegen auch vor, wenn Kapital zum Aufbau oder Erhalt eines sog. Schneeballsystems verwendet wird und dem Anleger aus dem Kapital anderer getäuschter Anleger oder gar aus seinem ...