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BMF 28.06.2013 IV D 1 - S 7058/07/10002, IWB 13/2013 S. 435

Kroatien | Auswirkungen durch den Beitritt Kroatiens zur Europäischen Union

Kroatien ist am der Europäischen Union beigetreten. Damit hat es auch das gemeinsame Mehrwertsteuersystem ohne Übergangsfrist anzuwenden. Zur Behandlung des innergemeinschaftlichen Waren- und Dienstleistungsverkehrs, zum Aufbau der Umsatzsteuer-Identifikationsnummern in Kroatien, zum Vorsteuer-Vergütungsverfahren und anderen Einzelheiten hat das BMF Stellung genommen.

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