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Steuerrecht | OFD zur Anerkennung eines elektronischen Fahrtenbuchs
Nach der OFD Rheinland sind elektronische Fahrtenbücher unter den folgenden Voraussetzungen steuerlich anzuerkennen:
Die nachträgliche Änderung einer Eingabe muss sowohl am Bildschirm als auch in der ausgedruckten Fassung eindeutig erkennbar sein . Die Änderungshistorie mit Änderungsdatum und dem ursprünglichen Inhalt muss ersichtlich sein. [i]Geänderte Eingabe muss erkennbar seinDie Änderungshistorie darf nicht nachträglich veränderbar sein.
[i]Aufbewahrungsfrist beachtenDie Daten müssen bis zum Ablauf der Aufbewahrungsfrist entweder unveränderlich oder – falls nachträgliche Änderungen erfolgt sind (s. o.) – einschließlich Änderungshistorie aufbewahrt werden und lesbar gemacht werden können.
[i]Eintragung des Fahrtanlasses innerhalb von sieben TagenTrägt der Fahrer den Anlass der Fahrt erst nachträglich in einem Webportal ein, muss diese Eintragung innerhalb von si...