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Umsatzsteuer | Ist-Versteuerung nur bei erkennbarer Genehmigung durch FA
Die Ist-Versteuerung nach § 20 UStG setzt einen Antrag des Unternehmers und eine nach außen hin eindeutig klar erkennbare Genehmigung des FA voraus. Es genügt nicht, dass das FA den Antrag auf Ist-Versteuerung noch nicht abgelehnt hat.
Im Streitfall hatte der Unternehmer zwar die Ist-Versteuerung im Fragebogen zur steuerlichen [i]Nichtablehnung genügt nicht Erfassung beantragt. Das FA hatte auf diesen Antrag aber nicht reagiert. Vielmehr beanstandete es die später eingereichte USt-Voranmeldung, weil der Unternehmer die Ist-Versteuerung vorgenommen hatte. Das FG gab dem FA Recht. Denn das FA hatte die Ist-Versteuerung noch nicht genehmigt. Damit war der Unternehmer zur Soll-Versteuerung verpflichtet.
[i]Genehmigung gilt bis Widerruf oder RücknahmeDer Beschluss des FG liegt auf der Linie des BFH . Der Unternehmer sollte daher darauf achten, das...