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Bilanzierung | Bilanzierung von Zinsen nach § 233a AO
Die OFD Frankfurt/M. äußert sich zur Bilanzierung von Zinsen auf Steuererstattungen und -nachzahlungen nach § 233a AO. Danach gilt:
1. Zinsen auf Steuererstattungen: Zinsen auf Steuererstattungen für Betriebssteuern wie z. B. USt sollen bereits dann aktiviert werden, wenn der Zinsanspruch hinreichend sicher ist. [i]Aktivierung, wenn Zinsanspruch hinreichend sicher
Führt eine Außenprüfung im Jahr 2011 für die Jahre 2007 bis 2009 zu einer USt-Erstattung für 2007 in Höhe von 10.000 €, sollen zum die bis dahin entstandenen Zinsen für 9 Monate (450 € ) aktiviert werden. Zum ist die Zinsforderung um weitere 600 € auf 1.050 € zu erhöhen.
Die USt-Forderung in Höhe von 10.000 € ist bereits zum gewinnerhöhend zu berücksichtigen.
2. Zinsen auf Steuernachzahlungen: Betrifft [i]Passivierung 15 Monate nach Entstehung der Nachforderungeine Zinsverpflichtung die Betriebsst...