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BFH 28.2.2013 IV R 49/11, BBK 13/2013 S. 598

Bilanzierung | Teilabzugsverbot für laufende Aufwendungen eines Besitzunternehmens

Das Teilabzugsverbot des § 3c Abs. 2 EStG gilt für laufende Aufwendungen eines Besitzunternehmens im Rahmen einer Betriebsaufspaltung, soweit die Nutzungsüberlassung nicht fremdüblich ist. Folge: Die Aufwendungen sind nur zu 60 % abziehbar.

Nach dem BFH bestimmt sich die Anwendbarkeit des Teilabzugsverbots nach folgenden Grundsätzen:

  • [i]§ 3c Abs. 2 EStG gilt nicht bei fremdüblicher PachtDas Teilabzugsverbot gilt nicht, wenn das vereinbarte Pachtentgelt fremdüblich ist. Die laufenden Aufwendungen für die überlassenen Wirtschaftsgüter stehen dann nämlich in wirtschaftlichem Zusammenhang mit den Pachteinnahmen, die zu 100 % zu versteuern sind.

  • [i]§ 3c Abs. 2 EStG bei fremdunüblicher Pacht anwendbarDas Teilabzugsverbot greift hingegen, wenn das vereinbarte Pachtentgelt von vornherein nicht fremdüblich, d. h. zu gering war. Das Teilabzugsverbot gilt in dem prozentualen Umfang, ...

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