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Die PartGmbB auf der Zielgeraden
[i]http://www.wpk.de/aktuell/nachricht_17-06-2013.asp Der Bundestag hat am das Gesetz zur Einführung einer Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartGmbB) verabschiedet. Der Bundesrat wird sich voraussichtlich am mit dem Gesetzesentwurf befassen.
[i]BT-Drucks. 17/13944Das neue Gesetz ermöglicht Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, vereidigten Buchprüfern und anderen Angehörigen freier Berufe, die Haftung für berufliche Fehler auf das Vermögen der Gesellschaft zu beschränken. Voraussetzung ist der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestversicherungssummen:
Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer 1 Mio. €.
Rechtsanwälte, Patentanwälte 2,5 Mio. €.
Nachdem das Gesetzgebungsverfahren ins Stocken geraten war, behandelte der Rechtsausschuss am den Regierungsentwurf und empfahl einige Änderungen, die der Bundestag übernommen hat. Die Grundkonzeption des Entwurfs bleibt jedoch unberührt.
Da von der Zustimmung des Bundesrats allgemein ausgegangen wird, kann das Gesetz ggf. schon im Juli in Kraft treten.