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NWB Nr. 27 vom Seite 2177

DStV-Stellungnahme zum IDW-Standard zur Prüfung des internen Kontrollsystems

[i]infoCenter „Interne Kontrollsysteme” NWB RAAAE-15236 Wenn Unternehmen betriebliche Funktionen auf andere Dienstleistungsunternehmen auslagern, tragen sie weiterhin die Verantwortung für das interne Kontrollsystem. Das Institut der Wirtschaftsprüfer e. V. (IDW) hat jüngst den Standard zur Prüfung des internen Kontrollsystems (IKS) bei Dienstleistungsunternehmen neu gefasst (IDW EPS 951 n. F.). Auch für den Berufstand des Steuerberaters ergeben sich daraus verschiedene Fragestellungen:

Ist die bloße Erstellung des Jahresabschlusses als ausgelagerte Dienstleistung i. S. des IDW FPS 951 n. F. zu verstehen? Muss der Steuerberater bei Erstellung des Jahresabschlusses ohne Plausibilitätsbeurteilung eine IKS-Beschreibung vornehmen?

[i]DStV-Stellungnahme B 01/13Der DStV lehnt die Neufassung des Standards ab und weist auf die bereits bestehenden strengen berufsrechtlichen Regelungen für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer hin. Auch der daraus entstehende bürokratische Mehraufwand spricht gegen diese Beurteilung.

Der DStV regt daher in seiner Stellungnahme an, neben der Bestimmung des Begriffs der ausgelagerten Dienstleistung folgende Punkte entsprechend zu prüfen:

  • Wirksamkeitsdauer der Bescheinigung zur Berich...

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