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Betreuung von Versicherungsverträgen
Ein Versicherungsmakler kann gem. nrkr. NWB CAAAE-25282 (BFH-Az.: X B 209/12) für eine nachlaufende Betreuung von Kranken- und Lebensversicherungsverträgen nur dann Rückstellungen bilden, wenn er aufgrund einer inhaltlich eindeutigen Individualvereinbarung zur Betreuung verpflichtet ist (Bezug: § 5 Abs. 1 EStG; § 249 Abs. 1 HGB).
Hintergrund: Der BFH hat in mehreren Urteilen kürzlich klargestellt, dass ein Versicherungsvertreter grundsätzlich Rückstellungen für die Verpflichtung zur Nachbetreuung von Versicherungsverträgen zu bilden hat. Die Bildung einer Rückstellung setzt hiernach allerdings voraus, dass der Stpfl. zur Betreuung der Versicherungen rechtlich verpflichtet ist (u. a. NWB KAAAD-93766, BStBl 2012 II S. 856 = Kurzinfo StuB 2...BStBl 2012 I S. 1100