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Finanzgerichtsordnung | Gewinnschätzung durch Zeitreihenvergleich
Nach dem bedarf die Rechtsfrage, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen oder Einschränkungen der sog. „Zeitreihenvergleich” eine geeignete Methode zur Schätzung der Besteuerungsgrundlagen darstellt, der höchstrichterlichen Klärung.
Anders als nach üblicher Praxis und daher ganz ungewöhnlich gibt der X. Senat des BFH die Gründe für eine Zulassung der Revision an. Eine solche Begründung ist von den Beteiligten und nicht zuletzt auch vom BMF immer wieder gefordert worden. Das FG Münster hatte – ohne die Revision zuzulassen – entschieden, dass der Zeitreihenvergleich grds. eine Schätzungsmethode darstellt, die einer Nachkalkulation zugrunde gelegt werden könne; das Gericht ließ aber die Frage offen, ob ein Zeitreihenvergleich g...