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Die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM)
Was ist bei dem neuen Verfahren zu beachten?
Dieser Beitrag ist Teil der Beilage NWB Infos für Steuerfachangestellte, Ausgabe 1 zu NWB Heft 26/2013.
Am ist der Startschuss für das ELStAM-Verfahren und damit den erstmaligen Abruf der ELStAM durch die Arbeitgeber gefallen. Bereits seit dem ist ein Abruf der Daten möglich. Der Einstieg in das ELStAM-Verfahren kann im Rahmen der sog. gestreckten Einführung im Laufe des Jahres 2013 erfolgen. Die Regelungen hierzu werden – nach dem Beschluss des Bundesrats über das Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz vom – mit § 52b EStG in das Gesetz aufgenommen. Allerdings bis spätestens Dezember 2013 müssen alle Arbeitgeber auf das ELStAM-Verfahren umgestellt haben.
In der NWB Datenbank (Login über www.nwb.de) sind aufrufbar:
ein Leitfaden „ELStAM – Leitfaden für Lohnbüros” NWB VAAAE-20089,
ein Fragen-/Antworten-Katalog zur ELStAM-Einführung NWB DAAAE-27752, ein Fragen-/Antworten-Katalog zum ELStAM-Verfahren für Arbeitgeber NWB UAAAD-88233 und für Arbeitnehmer NWB WAAAE-27805.
I. Registrierung über das ElsterOnline-Portal
[i]Einführungszeitraum 2013Für den Arbeitgeber ist eine Registrierung über das ElsterOnline-Portal notwendig. Die für die Übermittlung der Lohnsteuerbescheinigung (ElsterLohn I) verwen...