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Arbeitshilfe - Stand: 15.11.2015

ELStAM-Verfahren: Fragen und Antworten für Arbeitnehmer

Barbara Schramm und Christine Harder-Buschner

Seit dem wird der Lohnsteuerabzug mit der elektronischen Lohnsteuerkarte durchgeführt (ELStAM-Verfahren).

Die folgenden FAQs beleuchten die mit ELSTAM einhergehenden Fragen aus der Perspektive der Arbeitnehmer. Den „umgekehrten” Blickwinkel haben die separat aufbereiteten Fragen und Antworten für Arbeitgeber.

Weitere Informationen mit ausführlichen Hinweisen in sowie .



1. Welche Daten muss ich an meinen Arbeitgeber für das ELStAM-Verfahren weitergeben?

  • Anmeldeangaben:

    • ID-Nummer,

    • Geburtsdatum,

    • Angabe, ob ein erstes oder weiteres Dienstverhältnis vorliegt,

    • Angabe, ob und ggf. in welcher Höhe ein nach § 39a Abs. 1 Satz 1 Nr. 7 EStG eingetragener Freibetrag in diesem Dienstverhältnis abgerufen werden soll.

  • Mehrere Arbeitsverhältnisse:

    Wenn ein Arbeitnehmer mehrere Arbeitsverhältnisse nebeneinander hat, kann er selbst festlegen, welches Dienstverhältnis sein erstes und welches ein weiteres ist. Diese Entscheidung kann er später auch ändern und ein anderes Dienstverhältnis zum ersten Dienstverhältnis machen.

2. Was muss ich bei einer Heirat beachten?

  • Nichts. Die Daten werden ...

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